Die Sternwarten-Führungstermine werden künftig nicht veröffentlicht, sondern nur an jene Personen gemailt, die sich auf unserer Homepage als Interessenten im Newsletter vorgemerkt haben oder Mitglieder sind und ihre e-mail bekanntgegeben haben.

Unter diesem Link kann man sich für den Newsletter als Interessent anmelden und man erhält dann die Infos über besondere Ereignisse am Sternenhimmel über Veranstaltungen und Führungen via mail von uns zugesandt. 

Die Führungstermine auf der Sternwarte Gahberg werden,  relativ kurzfristig – je nach Wetterlage 2 bis 3 Tage vor der Führung bekanntgegeben. 

Bei den Sternwartenführungen zu beachten: 

es gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen
beschränkte Teilnehmerzahl, daher Anmeldung/Reservierung zur Führung unbedingt notwendig.
Eine Teilnahme ohne Reservierung ist nicht möglich.

Sondertermine für Gruppen sind in Zusammenhang mit öffentlichen Führungen möglich (Beginn früher als der Termin der öffentlichen Führung)
Reservierungen/Anmeldung notwendig – Bitte unter info@astronomie.at melden.

Eintritt: 
Vereinsmitglieder kostenlos, sonst € 8,– (Kinder € 4,–). mit Salzkammergut Card: € 6,– (€ 3,–)

Warme Kleidung wird empfohlen

Wetterinfo
Achtung: Führungen können bei ungünstiger oder unsicherer Wetterlage entfallen bzw. abgesagt werden, insbesondere bei Nebel am Gahberg.
Konsultieren Sie daher bitte im Zweifelsfall ca. 2 – 3 Std vor Beginn der Führung unser Servicetelefon 07662 8297 oder www.astronomie.at

Bitte beachten
Achtung – parken Sie richtig?

Der Verein “Astronomischer Arbeitskreis Salzkammergut” (AAS) weist darauf hin, dass mit der Bezahlung 
des Eintrittes zur Sternwartenführung kein Anspruch auf einen Parkplatz verbunden ist. 
Der Verein übernimmt keine Haftung, wenn Sie falsch parken und deswegen von anderen rechtlich belangt werden.
Daher folgender Hinweis: Es steht unmittelbar vor der Sternwarte eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung. 
Zusätzlich gibt es am Gahberg noch öffentliche Parkplätze. Daher bitte im eigenen Interesse beachten: 
Wenn Sie außerhalb dieser Parkplätze – vor allem in landwirtschaftlich genutzten Flächen – parken, 
kann es sein, dass Sie wegen Besitzstörung vom betreffenden Grundeigentümer rechtlich belangt werden.